Zielsetzung
Dem Wirtschaftsverkehr Deutschlands mit Spanien kommt eine erhebliche Bedeutung zu. So erreichte das Volumen der Einfuhren aus Spanien im Jahre 2017 den Betrag von 31,67 Mrd. €, das der Ausfuhren einen Betrag von 43,04 Mrd. €. Auch das Volumen der Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Spanien und spanischer Unternehmen in Deutschland ist erheblich. Hinzu kommt, dass Deutsche in einer gut sechsstelligen Anzahl mittlerweile über Grundbesitz in Spanien verfügen und sich teilweise auch dort niedergelassen haben. Der juristische Beratungsbedarf ist daher enorm und lässt Kenntnisse des spanischen Rechts auch für deutsche Juristen interessant werden.
Komprimierter Überblick über die wichtigsten Bereiche des spanischen Privat-, Straf- und Öffentlichen Rechts
Ziel des von der Universität Bayreuth mit Unterstützung der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung veranstalteten Sommerkurses „Einführung in das spanische Recht“ ist es, den Studierenden innerhalb von zwei Wochen einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des spanischen Privat-, Straf- und Öffentlichen Rechts zu geben. Der Kurs eignet sich daher besonders für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt an einer spanischen Universität planen. Eingeladen sind aber auch alle diejenigen, die keine konkreten Auslandspläne haben, sondern „nur“ eine andere Rechtsordnung kennen lernen möchten.
Alle Lehrenden sind Dozenten an renommierten spanischen Universitäten. Unterrichtet wird durchgängig in spanischer Sprache. Sämtliche Veranstaltungen werden auf Spanisch gehalten. Erfahrungsgemäß können Teilnehmer von dem Kurs am besten profitieren, wenn sie Spanischkenntnisse entsprechend dem Niveau B2 haben. Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, am Ende des Kurses durch eine schriftliche Prüfung ein Zeugnis zu erwerben. Bei Bestehen der Prüfung werden 4 ECTS vergeben. Die Teilnehmer, die keine Prüfung ablegen, erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
Die bestandene Klausur gilt als Leistungsnachweis über 4 Semesterwochenstunden im Rahmen des § 24 Abs. 2 des Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) i.V.m. § 4 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth, sowie auch im Rahmen des § 37 Abs. 4 JAPO.
Der Sommerkurs „Einführung in das spanische Recht“ ist eingebettet in das Programm der „Sommeruniversität für Interkulturelle Deutsch-Studien“ die seit über 20 Jahren von der Universität Bayreuth veranstaltet und vom Institut für Interkulturelle Kommunikation und Auswärtige Kulturarbeit (IIK Bayreuth e.V.) organisiert wird.
Alle Teilnehmer des Sommerkurses können am reichhaltigen Kulturprogramm der Sommeruniversität teilnehmen: Literatur-Café, Filmabende, Sport, Besichtigungen in Bayreuth, Wanderungen, Samstagsexkursion etc. Dadurch erhalten sie die Gelegenheit, nicht nur die hiesige Kulturszene, sondern auch über 200 Studierende aus aller Welt kennen zu lernen. Die Programmpunkte sind teilweise in der Kursgebühr enthalten.